Linienbündel D der Stadt Frankfurt am Main
Vorabinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
Gemäß Artikel 7 Abs.2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 - Bekanntmachung Bündel D
Verkehrsleistungen im Öffentlichen Personennahverkehr sind in der Regel in einem wettbewerblichen Vergabeverfahren zu vergeben. Als 100%iges Tochterunternehmen der Stadt Frankfurt am Main sind wir in besonderer Weise dem verantwortungsvollen Umgang mit öffentlichen Geldern verpflichtet. Rechtssicheren Vergaben und transparenten Ausschreibungsverfahren kommt dabei eine besondere Bedeutung im Rahmen unserer Tätigkeiten zu. Soweit Linienverkehre oder Ausschreibungen aus unseren übrigen Unternehmensbereichen vergeben werden, erfahren Sie es hier.
Gemäß Artikel 7 Abs.2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 - Bekanntmachung Bündel D
Gemäß Artikel 7 Abs.2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 - Bekanntmachung Bündel B