Wir machen die Fahrplanauskunft komfortabler: für Haltestellen in Frankfurt erhalten Sie automatisch Vorschläge. Haltestellen außerhalb Frankfurts oder Adressen können Sie wie gewohnt eingeben.
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» Verkehrsmeldungen
Linie: U3
31.07.10 - 13.08.10
Auf der Linie U3 teilweise Busse statt Bahnen
Die U3 wird vom 31.7. bis 13.8. zwischen Frankfurt und Oberursel unterbrochen. Ersatzweise fahren Busse statt Bahnen.
Linie: U6
19.07.10
U-Bahn-Station 'Fischstein' außer Betrieb
Wegen Modernisierungsarbeiten wird die U-Bahn-Station "Fischstein" bis Anfang September außer Betrieb genommen, so dass dort keine U-Bahnen der Linie U6 halten können.
Linie: 12
16.07.10 - 11.08.10
Gleisbauarbeiten behindern Linie 12
Von Freitag, 16. Juli bis Mittwoch, 11. August verkehrt die Linie 12 auf zwei Teilabschnitten.
Wenn Sie noch weitere Fragen haben ...
traffiQ-Servicetelefon
01805 069 960
(0,14 Euro/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreise anbieterabhängig, max. 0,42 Euro/Min.)
täglich rund um die Uhr
Persönliche Beratung
Verkehrsinsel
Mobilitätszentrale
An der Hauptwache/Zeil 129
60313 Frankfurt
Montag bis Freitag:
9 bis 20 Uhr
Samstag: 9.30 bis 18 Uhr

10-Minuten-Garantie
10-Minuten-Garantie Sie sind an Ihrem Ziel mit mehr als 10 Minuten Verspätung angekommen? Reklamieren Sie hier Ihre Fahrt.Details zum RMV-Tarif
Hier finden Sie weitere Detail-Informationen - von Anschlussfahrkarten oder Übergangstarif bis zu Zuschlagfahrkarten.
Anschlussfahrkarte
Die Rabatthöhen richten sich dabei nach der Preisstufe des Einzelfahrtwunsches und der Preisstufe der vorhandenen Zeitkarte. Auch für Kinder (6 bis einschließlich 14 Jahre) werden Anschlussfahrkarten angeboten. Übrigens: Für Fahrgäste, die Sie mit Ihrer Wochen-, Monats- und Jahreskarte für Erwachsene aufgrund der Mitnahmeregelung kostenlos mitnehmen, muss ebenfalls je eine Anschlussfahrkarte erworben werden. Wie bei der Einzelfahrkarte gilt auch für die Anschlussfahrkarte, dass diese nur zum sofortigen Fahrtantritt berechtigt, keine Rund- und Rückfahrten sowie Fahrtunterbrechungen sowie beliebiges Umsteigen auf das Fahrtziel erlaubt sind. Kaufen Sie Ihre Anschlussfahrkarte bitte direkt vor Fahrtantritt am Fahrkartenautomaten oder beim Busfahrer. Ausgeschlossen ist die Nutzung von Anschlussfahrkarten:
- zur Weiterfahrt in Übergangstarifgebiete,
- in der Kombination zu Zeitkarten des Übergangstarifs, zu Fernverkehrs-Ergänzungskarten, zu Tages- und Gruppentageskarten, zu KombiTickets und zu Zeitkarten, die keinen Aufdruck der Preisstufe enthalten.
Anschlussfahrkarten weitere Informationen
Berufsschul-Ausweis
Wenn bei Zeitkarten des Ausbildungstarifs die Berufsschule nicht in den freigegebenen Tarifgebieten liegt, können für die Fahrt zur Schule Einzelfahrkarten für Kinder genutzt werden. Berufsschul-Ausweis weitere Informationen
Fahren ohne Fahrkarte
- Fahrgäste ohne gültige Fahrkarte zahlen ein erhöhtes Beförderungsentgelt von 40,00 Euro.
- Wer nachweisen kann, dass er seine personengebundene, nicht übertragbare Fahrkarte bei einer Fahrkartenprüfung nur vergessen hat, reduziert dadurch das erhöhte Beförderungsentgelt auf 7,00 Euro. Der Nachweis ist innerhalb einer Woche bei dem Verkehrsunternehmen zu erbringen, bei dem das erhöhte Beförderungsentgelt bezahlt werden muss.
Fahrradmitnahme
Die Mitnahme von Fahrrädern ist in der Regel unentgeltlich. Fahrradmitnahme in Bus und Bahn Informationen zur Mitnahme Ihres Fahrrades im Frankfurter ÖPNV
Gepäck und Tiere
Diese werden in der Regel kostenlos befördert. Unentgeltliche Beförderung von Sachen und Tieren weitere Informationen
Kinder bis 5 Jahre
Sie werden in der Regel unentgeltlich befördert.
Für Kindergruppen gelten bei den Lokalen Nahverkehrsorganisation unterschiedliche Regelungen.
In Verkehrsmitteln, für die die Stadt Frankfurt zuständig ist (U-Bahn, Straßenbahn, Stadtbusse) sowie in den Verkehrsmitteln der Deutschen Bahn AG (RE, RB, S-Bahn), werden Kinder unter 6 Jahren auch in Kindergruppen kostenlos befördert.
Unentgeltliche Beförderung von Kindern bis 5 Jahre
weitere Informationen
Kindergruppen
weitere Informationen
Mitnahmeregelung für Zeitkarten
Die Wochen-, Monats- und Jahreskarte für Erwachsene ermöglicht abends, feiertags und am Wochenende die kostenlose Mitnahme weiterer Personen.
- Die Mitnahmeregelung gilt für Besitzer einer Wochen-, Monats- oder Jahreskarte für Erwachsene.
- Sie können einen Erwachsenen und entweder alle eigenen Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren (einschließlich) oder maximal 3 Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren (einschließlich) kostenlos mitnehmen.
- Sie gilt in allen auf der jeweiligen Wochen-, Monats- oder Jahreskarte freigegebenen Tarifgebieten.
- Die Mitnahmeregelung gilt täglich ab 19.00 Uhr bis Betriebsschluss. Außerdem gilt sie an Samstagen, Sonntagen, gesetzlichen Feiertagen in Hessen sowie am 24. und 31. Dezember ganztägig.
- Für Tageskarten, JobTickets, SemesterTickets, CleverCards und andere Zeitkarten des Ausbildungstarifs gilt diese Regelung nicht.
Polizeifreifahrt
Polizeibeamtinnen und -beamte in Uniform fahren meist kostenlos. Polizeifreifahrt weitere Informationen
Regelungen für Schwerbehinderte
Näheres zur kostenlosen Beförderung von Inhabern eines Schwerbehindertenausweises und deren Begleitpersonen. Unentgeltliche Beförderung von Schwerbehinderten weitere Informationen
Rückgaberegelung für RMV-Fahrkarten
Welche RMV-Fahrkarten können zurückgegeben werden?
- Jahres-, Monats- oder Wochenkarten, deren Gültigkeit noch nicht komplett abgelaufen ist oder deren erster Gültigkeitstag noch nicht begonnen hat.
- Tageskarten und Gruppentageskarten mit einem aufgedruckten Datum, wenn sie vor dem Gültigkeitstag zurückgegeben werden.
- Einzelfahrkarten, wenn die Nichtnutzung das jeweilige Verkehrsunternehmen zu verantworten hat. Kein Grund für eine Erstattung sind somit Streiks.
- RMV-Fahrkarten können nur bei dem Verkehrsunternehmen zurückgegeben werden, von dem sie ausgestellt wurden.
- Wird eine Jahres-, Monats-, Wochen- oder Tageskarte nicht oder nur teilweise benutzt, erfolgt eine Erstattung oder anteilige Erstattung nur für die Zeit nach Rückgabe der Karte an das Verbundverkehrsunternehmen.
- Von dem zu erstattenden Betrag wird ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 5,00 Euro sowie gegebenenfalls eine Überweisungsgebühr abgezogen.
- Für die Abwicklung von Rückgaben von RMV-Fahrkarten gilt § 9 der Beförderungsbedingungen.
Übergangstarife
Bei ausgewählten Fahrtbeziehungen in Übergangstarifgebiete benachbarter Verkehrsverbünde oder -gemeinschaften gilt der RMV-Tarif.
RMV - Übergangstarife
weitere Informationen
Zuschlagfahrkarte
In der 1. Klasse der RMV-Schienenverkehrsfahrzeuge und anderen zuschlagpflichtigen Angeboten benötigen Sie eine Zuschlagfahrkarte. RMV - Zuschlagfahrkarten weitere Informationen


